Bestimmte Personengruppen müssen künftig einen
Hundeführerschein machen. Auf die Halter von
Hunden in Niedersachsen kommen weitreichende neue
Pflichten zu. Das im Landtag verabschiedete
Hundegesetz soll dem Tierschutz dienen und dazu
beitragen, Beißunfälle und Attacken von Hunden zu
verhindern. Das Gesetz enthält drei zentrale
Änderungen.
Hundeführerschein: Ab Juli 2013, müssen diejenigen,
die sich erstmals einen Hund anschaffen, nachweisen
können, dass sie geeignet sind, ein Tier zu halten. Die
Prüfung für den sogenannten Sachkundenachweis
dürfen alle von den Gemeinden anerkannten Vereine,
Hundeschulen und Personen abnehmen. Das
Hundegesetz nimmt hiervon allerdings von vornherein
etliche Hundebesitzer aus. Wer in den vergangenen
zehn Jahren für mindestens zwei Jahre ohne Probleme
ein Tier gehalten hat, ist genauso befreit wie Jäger,
Tierärzte und weitere Gruppen wie zum Beispiel
Betreiber von Tierheimen. Familienmitglieder müssen
keinen eigenen „Hundeführerschein“ ablegen, um mit
dem Tier spazieren gehen zu können. Der Halter
übernimmt die Verantwortung, wenn er seinen Hund
einem anderen anvertraut.
Chip: Vom 1. Juli 2011 an muss jeder Hund, der älter
als sechs Monate ist, einen Chip, auch Transponder
oder Tag genannt, implantiert bekommen. Der Chip
enthält eine Nummer über welche Angaben zu Halter
und Tier in einem Zentrsalregister abgerufen werden
können.
Versicherungspflicht: Hundebesitzer müssen für jedes
Tier ab dem siebten Lebensmonat eine
Haftpflichtversicherung abschließen. Verletzt der Hund
einen Menschen, muss diese Schäden bis 500.000 Euro
abdecken, bei Sachen bis 250.000 Euro. Auch das gilt
bereits ab 2011